Geschäftsordnung OHBM Alpine Chapter

  1. Zweck. Zweck des Alpine Chapters ist die Förderung der bildgebenden Verfahren für das Gehirn im Alpenraum. Dies soll durch die Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen und Diskussion wichtiger wissenschaftlicher Entwicklungen ermöglicht werden, wobei regionale Relevanz von Bedeutung ist. Hierdurch sollen auch multizentrische wissenschaftliche Chapter-Studien angeregt werden. Das Chapter zielt darauf die Förderung translationaler Inhalte und die Anwendung von Bildgebungsverfahren in der klinischen Praxis ab, wobei umfangreiche Expertise für die klinische fMRT besteht. Es finden sich auch zahlreiche Aktivitäten im Bereich grundlegender und klinischer Neurowissenschaften sowie verschiedener Modalitäten der Hirnbildgebung. Die Aktivitäten bauen auf bereits lange existierenden regionalen Veranstaltungen auf, und die Österreichische Gesellschaft für funktionelle Magnetresonanztomographie (ÖGfMRT) fungiert als organisatorische Plattform. Bei den Veranstaltungen des Chapters wird auf Überschneidungsfreiheit mit den OHBM Jahrestreffen und auf örtliche Rotation in der Alpenregion geachtet.
  2. Organisation. Wissenschaftliche und organisatorische Plattform des OHBM Alpine Chapters ist die Österreichische Gesellschaft für funktionelle Magnetresonanztomographie (ÖGfMRT) mit ihren Statuten. Chapter-spezifische Punkte werden in dieser Geschäftsordnung geregelt.
  3. Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft steht Personen aus der Chapter-Region und aus allen Disziplinen offen, die sich mit der funktionellen oder strukturellen Bildgebung des menschlichen Gehirns beschäftigen, einschließlich Studierender. Als Studierende gelten Vollzeitstudierende, die auf einen Masterabschluss oder Doktorat hinarbeiten oder Personen, bei denen ein solcher Abschluss nicht länger als vier Jahre zurück liegt. Bewerber sollten ein ausgeprägtes Interesse an klinischer Anwendung aufweisen. Mitgliedsanträge sind bei der Plattform einzureichen; sie werden von der Mitgliederversammlung diskutiert und vom Vorstand entschieden.
  4. Mitgliedskategorien. A) Vollmitglieder sind Personen, die alle o.a. Mitgliedskriterien erfüllen. B) Assoziierte Mitglieder sind Personen, die das Chapter unterstützen wollen, aber nicht alle Kriterien erfüllen. C) Ehrenmitglieder sind Personen, die vom Vorstand aufgrund besonderer Leistungen im Bereich des Chapters vorgeschlagen wurden. Die Mitgliedsbeiträge betragen 100% für Vollmitglieder und 50% für assoziierte Mitglieder; Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
  5. Vorstand. Das Chapter wird vom Vorstand geführt. Der Vorstand besteht aus drei Positionen (Vorsitzende/r, Schriftführer/in und Schatzmeister/in), die mit Teams aus jeweils drei Vorstandsmitgliedern besetzt sind (korrespondierend mit den Present, Past und Elect Kategorien der OHBM). Vorstandsmitglieder müssen Vollmitglieder und OHBM Mitglieder sein. Ein umfangreicher Hintergrund an translationaler Hirnbildgebungsforschung und vorzugsweise auch ein klinischer Hintergrund (Ärzte, medizinische Psychologen) sind Voraussetzung. Vorstandsmitglieder werden für drei Jahre gewählt. Vorschläge für Vorstandsmitglieder sind von den Chapter-Mitgliedern an die Vorsitzenden zu richten. Eine Wiederwahl ist möglich.
  6. Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung des OHBM Alpine Chapters soll mindestens alle zwei Jahre stattfinden. Sie kann gemeinsam mit der Mitgliederversammlung der Chapter-Plattform ÖGfMRT organisiert werden. Alle Entscheidungen sind von den Chapter-Vorsitzenden vorzubereiten und werden von der einfachen Mehrheit der anwesenden legitimen Vollmitglieder getroffen, wobei jedes Vollmitglied eine Stimme hat. Änderungen Geschäftsordnung oder der Beschluss einer Auflösung des Chapters bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden.